Woran ist vor der Einreise zu denken?

Bewerbung

Um ein Studienformat beginnen zu können, bedarf es grundlegend einer Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule/Universität. Die Modalitäten des Bewerbungsprozesses zwischen den einzelnen Hochschulen/Universitäten, aber auch innerhalb einer Hochschule/Universität kann hierbei, in Abhängigkeit vom konkreten Studiengang, unterschiedlich ausgestaltene sein. So können beispielsweise spezielle Zulassungsvoraussetzungen (numerus clausus, Sprachniveau) oder Bewerbungsfristen definiert sein. Es empfiehlt sich, die relevanten Informationen mit zeitlichem Vorlauf einzuholen, um auf etwaige gesonderte Anforderungen richtig reagieren zu können. Erst wenn die Bewerbungsunterlagen durch den Bewerber vollständig eingereicht wurden, kann durch die Hochschule/Universität eine Prüfung dieser erfolgen. Da bei internationalen Bewerbern auch die qualitative Studienbefähigung (Hochschulzugangsberechtigung) festgestellt werden muss, müssen die Hochschulen/Universitäten auch die angegebene Vorqualifikation überprüfen. Bei fachspezifischen Fragen oder generellen Fragen zur Bewerbung empfielt es sich, vorher die Studiengangsleitung bzw. die zuständige Struktureinheit der Hochschule/Universität (Studierenden Service Center oder Abteilung studentische Angelegenheiten) zu kontaktieren. Es muss auch darauf geachtet werden, dass die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht werden, da eine Bearbeitung und Prüfung sonst nicht erfolgen kann.

Zulassung

Nachdem die Bewerbungsunterlagen durch die Hochschule/Universität geprüft wurden, erfolgt beim Vorliegen der geforderten Zulassungsvoraussetzungen und entsprechenden Kapazitäten die Zulassung zum Studium. Dies bedeutet, dass der Bewerber prinzipiell mit seinem Studium beginnen kann. Bei der Zulassung handelt es sich zunächst jedoch nur um die Zusage des Studienplatzes. Abschließend bedarf es sodann der Immatrikulation (Einschreibung) an der jeweiligen Hochschule/Universität.

Visa

Internationale Studierende, welche nicht aus dem EU- oder Schengen Raum kommen, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Heimatland zu beantragen. Das Visum ist in der Regel 90 Tage gültig und ermöglicht die Einreise zu Studienzwecken. In Abhängigkeit vom Herkunftsland können die Termine für die Vorsprache bei einer Botschaft variieren. Für die Beantragung eines Visums sollte daher genügend Zeit vorgehalten werden.

Hinweis: Von der Einreise mit einem tourisitschen Visum wird dringend abgeraten, da dieses später nicht in einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums (§ 16b AufenthG) umgewandelt werden kann!!!

Weiterführende Informationen zum konkreten Visabeantragung:

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Auswärtiges Amt (AA)

Finanzierung

Auch die Finanzierung des Studiums (Unterkunft, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten) in Deutschland sollte vor der Einreise zwingend geklärt werden. Um von der kommunalen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums (§ 16b AufenthG) ausgestellt zu bekommen, ist in der Regel der Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit durch den Studierenden erforderlich. Bemessungsgrundlage hierfür ist der jeweils aktuelle BAföG Höchstsatz. Dieser muss für jeden Monat des Aufenthalts durch den Studienbewerber nachgewiesen werden. Da die erstmalige Ausstellung des Aufenthaltstitels über die Dauer von mindestens einem Jahr erfolgt, bedarf es des Nachweises der finanziellen Mittel über mindestens dieses Jahr. Der Finanzierungsnachweis ist unabhängig von etwaigen Studiengebühren und fällt zusätzlich für jeden internationalen Studierenden an.

Unterkunft

Auch die Unterkunft am Studienort muss vor der Einreise geklärt werden. Hierfür ist der Studierende selbst verantwortlich. In der Regel gibt es an den Hochschulen/Universitäten Wohnheimplätze, welche durch die Studentenwerke Magdeburg oder Halle verwaltet und vergeben werden. Die Wohnheimplätze können bereits vor der Einreise reserviert werden, sind günstig, möbliert und in der Regel in Campusnähe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerks unterstützen bei etwaigen Fragen und dem Antragsprozess. Es gibt des Weiteren die Möglichkeit sich einen privaten Vermieter zu suchen. Diese Wohnungen sind in der Regel jedoch nicht möbliert!

Woran ist vor der Einreise zu denken?

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